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Alkoholfahrt mit tödlichen Folgen. - 07.02.12
Erleidet ein Beschäftigter auf dem Weg von beziehungsweise zu seiner Arbeitsstätte einen Verkehrsunfall, so steht er nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nicht eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Ursache des Unfalls angenommen werden muss. Das...
Erleidet ein Beschäftigter auf dem Weg von beziehungsweise zu seiner Arbeitsstätte einen Verkehrsunfall, so steht er nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nicht eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Ursache des Unfalls angenommen werden muss. Das hat das Bayerische Landessozialgericht mit einem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil vom 14. Dezember 2011 entschieden (Az.: L 2 U 566/10). mehr...
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