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Rechtsberatung

Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO* können wir Firmen, Selbständige und Freiberufler (also jeden, der nicht Verbraucher ist) in versicherungsrechtlicher Hinsicht beraten. Die erlaubte Rechtsberatung erstreckt sich hierbei auf die 

  • Vereinbarung
  • Änderung oder
  • Prüfung

von Versicherungsverträgen.

Diese Dienstleistung erbringen wir unabhängig von dem Bestehen eines Maklervertrages und ist daher in erster Linie für Kunden gedacht, die sich (noch) in einem Betreuungsverhältnis zu einem anderen Makler oder Vertreter befinden und sich von uns in einem konkreten Fall unabhängig rechtlich beraten lassen möchten. Wir können z. B. Ihre Haftpflicht-Police überprüfen und Sie auf bestehende Deckungslücken hinweisen und Ihnen Empfehlungen für die Verbesserung des Versicherungsschutzes geben.

Für diese Dienstleistung außerhab eines bestehenden Maklervertrages berechnen wir ein Honorar, das wir im Einzelfall - abhängig von dem Umfang des Auftrages - mit Ihnen im Vorfeld vereinbaren.

Wenn wir Sie mit unseren Leistungen überzeugen konnten und Sie uns mit der Betreuung Ihrer Versicherungen beauftragen, erbringen wir diese Diensteistung im Rahmen des Maklervertrages selbstverständlich ohne gesonderte Honorarberechnung, da unsere Maklertätigkeit bereits über die Courtagezahlung des Versicherers vergütet wird.

Für unsere Kunden ist diese Dienstleistung im Rahmen des bestehenden Maklervertrages kostenfrei!

Haben Sie Interesse an einer Beratung? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

Ihr Ansprechpartner ist:

Christoph Pillmann
Telefon: 02191/9550-20
Telefax: 02191/9550-30
E-Mail: cp(at)vmkp.de

 

*§ 34 d Abs. 1 Satz 3 GewO: Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten; diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät.

  Copyright 2009 Koch & Pillmann
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